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Sonder-Klienteninfo 01/21 COVID-19

Sonder-Klienteninfo 01/21 COVID-19
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Sonder-Klienteninfo-01/21 COVID-19

Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes bis zu 60.000 EUR

 

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,

der Katalog der COVID-19 Hilfen für Unternehmen wurde mit dem Ausfallsbonus, der letzte Woche präsentiert wurde um ein zusätzliches Instrument erweitert.

Den Ausfallsbonus können alle Unternehmen beantragen, deren Umsatzausfall im Jänner bzw. den Folgemonaten mehr als 40% im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 beträgt. Der Ausfallsbonus beträgt 30% des Umsatzausfalls, maximal 60.000,00. Bei einem Umsatzausfall von 100% (z.B. bei aufgrund des Lockdowns geschlossen Betrieben) beträgt die Ersatzrate somit 30% des Umsatzes aus dem jeweiligen Monatsumsatz 2019. Ist der Umsatzausfall unter 100% aber mehr als 40%, ist die Differenz zwischen dem jeweiligen Monatsumsatz 2020 und 2019 für die Berechnung der Ersatzrate heranzuziehen. 

Der Ausfallsbonus kann von allen Unternehmen betragt werden, die von einem Umsatzausfall betroffen sind, und ist nicht auf die behördlich geschlossenen Branchen beschränkt.

Die Ersatzrate von 30% des Umsatzausfalls entfällt zur Hälfe auf den echten Ausfallsbonus und wird zur Hälfe auf den Fixkostenzuschuss 800.000 / FKZ II angerechnet. Der Unternehmer, der den Antrag auf den Ausfallsbonus stellt, verpflichtet sich bis zum Jahresende einen Antrag auf den FKZ 800.000 zu stellen. Vom errechneten und beantragten FKZ 800.000 wird somit bei der Auszahlung die Hälfte der gewährten Ersatzraten ab Jänner in Abzug gebracht. Durch die Vorauszahlung auf den FKZ 800.000 als Teil des Ausfallsbonus soll den Unternehmen lt. Presseaussendung des Finanzministeriums rasch Liquidität zur Verfügung gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt jeweils ab 16. des kommenden Monats, also erstmals am 16. Februar für Jänner über Finanz Online. Anträge können von Unternehmen selbst monatlich eingebracht werden, es ist lediglich der prozentuelle Umsatzausfall zu ermitteln und anzugeben, die Berechnung des Ausfallsbonus erfolgt wie beim Umsatzersatz durch die COFAG aufgrund der UVA-Daten 2019.

Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.

Für Unternehmen gilt weiterhin der EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro. Sämtliche Corona-Beihilfen (garantierte Kredite, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus) dürfen diesen Betrag in Summe nicht übersteigen unabhängig von der Größe und dem Umsatz des jeweiligen Unternehmens.

Wenn Ihr Umsatzausfall im Jänner mehr als 40% beträgt und Sie unsere Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, setzten Sie sich bitte Anfang Februar mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Merkur – Laconia Team

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