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Klienteninfo Energiekostenzuschuss

Klienteninfo Energiekostenzuschuss
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Klienteninfo Energiekostenzuschuss

 

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,

Für den Zeitraum Februar bis September 2022 können energieintensive Unternehmen einen Energiekostenzuschuss beantragen. Ab Montag, 7.11.2022 (Uhrzeit des Beginns noch offen) bis 21.11.2022 wird eine Voranmeldung für Unternehmen über die AWS-Homepage möglich sein. Ohne Voranmeldung kann kein Energiekostenzuschuss beantragt werden.

Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschussmittel maßgeblich.

Für die Voranmeldung sind folgende Daten erforderlich

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden

Die Anmeldung erfolgt über den aws-Fördermanager:

https://foerdermanager.aws.at/#/

Die finalen Förderrichtlinien liegen derzeit noch nicht vor. Von der AWS ist geplant, eine Berechnungshilfe für eine erste Ermittlung der voraussichtlichen Zuschusshöhe zur Verfügung zu stellen.

Antragsberechtigte Unternehmen

Gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Branchen – mit Ausnahme der ausgeschlossenen Sektoren [1] - können den Energiekostenzuschuss unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

Unternehmen mit mehr als EUR 700.000 Jahresumsatz

  • Die Förderung für Unternehmen mit mehr als 700.000 Jahresumsatz wird in 4 Stufen angeboten. Der Zuschuss muss EUR 2.000,00 übersteigen
  • Es handelt sich um ein energieintensives Unternehmen, dh die Energiekosten müssen mindestens 3% des Umsatzes bzw. Produktionswertes Dies ist Voraussetzung für die Basisförderung (Stufe 1) und muss von einem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Bilanzbuchhalter bestätigt werden.
  • Für die Förderkategorien Stufe2, 3 und 4 gelten Unternehmen auch dann als energieintensiv, wenn die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des Mehrwertes beträgt. Unter Mehrwert wird in diesem Zusammenhang der steuerbare Gesamtumsatz einschließlich der Exportumsätze abzüglich des gesamten umsatzsteuerbaren Ankaufs verstanden.

Stufe 1 – Basisförderung für Treibstoffe Erdgas und Strom

In der Stufe 1 werden Strom, Erdgas und Treibstoffe gefördert. Die Förderung umfasst 30% der Preisdifferenz zum Durchschnittswert des Jahres 2021. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.000,00 übersteigen, die maximale Förderhöhe beträgt EUR 40.000,00.

Stufe 2 – Voraussetzung: Verdoppelung der Gas- und Strompreis

Die Förderungsstufe 2 kommt zur Anwendung, wenn sich die Preise für Strom und Erdgas zum Vergleichsmonat des Vorjahres verdoppelt haben. In dieser Stufe werden teilweise Energie-Mehrkosten aus einer Preissteigerung, die über das doppelte der Energiepreise 2021 hinausgehen, abgegolten. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 2 Mio.

Stufe 3 – Voraussetzung: Das Unternehmen macht Verluste

Eine Förderung nach Stufe 3 setzt zusätzlich voraus, dass im jeweiligen Fördermonat ein Betriebsverlust erzielt wird.

Stufe 4 – zusätzlich für ausgewählte Branchen

Unternehmen aus ausgewählten Branchen, die die Voraussetzungen der Stufe 3 erfüllen erhalten einen zusätzlichen Zuschuss.

Unternehmen mit maximal EUR 700.000 Jahresumsatz (Kleinstunternehmen)

Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR 700.000 müssen das Kriterium „energieintensiv“ nicht erfüllen. Für diese Unternehmen wird derzeit ein gesondertes Modell erarbeitet.

Eine Voranmeldung für Kleinstunternehmen empfiehlt sich nach unserer Einschätzung, wenn die Differenz der Stromkosten 2022 und 2021 (Februar bis September) multipliziert mit 30% den Mindestbetrag von EUR 2.000,00 übersteigt.

Einschränkungen

Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss in Anspruch nehmen, werden zu Energieeinsparungen bis 31. März 2023 verpflichtet (betrifft Beleuchtung, Heizung im Außenbereich sowie automatische Türen). Weiters dürfen Bonuszahlungen an GeschäftsführerInnen und Vorstände im Jahr 2022 maximal 50% des Wirtschaftsjahres 2021 betragen.

Nähere Infos finden Sie auch auf der Homepage der Austria Wirtschaftsservice:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Unternehmen, die die Voraussetzungen, soweit sie jetzt schon bekannt sind,  erfüllen, empfehlen wir die rasche Voranmeldung über den aws-Fördermanager. Wir unterstützen Sie in der Folge gerne bei der Aufbereitung der Unterlagen für die Antragstellung.

[1] Energieproduzierende Unternehmen, mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken, Versicherungen, Realitätenwesen, Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion, staatliche Unternehmen

Wir unterstützen Sie auf Wunsch gerne!

Ihr Merkur – Laconia Team

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