Der Corona-Hilfsfond sieht zwei Möglichkeiten der Unterstützung vor:

• Einen Kredit in der Höhe von bis zu drei Monatsumsätzen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren,
• Einen nicht rückzahlbaren steuerfreien Zuschuss als Entschädigung für den Umsatzausfall zur Deckung der Fixkosten

Garantien für Kredite

Unternehmen, die auf Grund der Corona Krise Liquiditätsprobleme haben können ab 8. April über Ihre Hausbank einen Kredit in Höhe von bis zu 3 Monatsumsätzen (maximal 120 Mio. EUR) beantragen. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden. Eine Garantie der Republik (über die AWS für Klein- und Mittelbetriebe bzw. die Österreichische Hotel- und Tourismusbank für Tourismusunternehmen) deckt 90% der Kreditsumme ab. Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kann die Bank die Garantie ziehen. Dadurch reduziert sich die persönliche Haftung des Unternehmers auf maximal 10% der Kreditsumme. Die Bonitätsprüfung für die Kreditvergabe erfolgt durch die Bank wie vor der Krise. Insbesondere muss das Unternehmen die URG Kennzahlen (Eigenkapital von mindestens 8%, Schuldentilgungsdauer maximal 15 Jahre) erfüllen. Der Kreditzinssatz beträgt höchstens 1%, dazu kommt ein Garantieentgelt zwischen 0,25% und 2% abhängig von der Größe des Unternehmens und der Kreditlaufzeit.

Zuschüsse

Betroffene Unternehmen erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Fixkosten in der Corona Krise.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich und die Fixkosten müssen in Österreich angefallen sein
• Einen durch die Ausbreitung von COVID-19 verursachten Umsatzverlust von zumindest 40% während der Krise
• Es müssen alle zumutbaren Maßnahmen gesetzt werden um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalte
• Das Unternehmen muss vor der COVID-19-Krise ein gesundes Unternehmen gewesen sein
Wenn die Fixkosten binnen drei Monaten 2.000 EUR übersteigen, beträgt der Zuschuss
• Bei 40-60% Umsatzausfall; 25% der Fixkosten
• Bei 60-80% Umsatzausfall; 50% der Fixkosten
• Bei 80-100% Umsatzausfall; 75% der Fixkosten

Zu den Fixkosten zählen Geschäftsraummieten (wenn der Mietzins nicht reduziert werden konnte), Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen, Lizenzkosten, Strom, Gas, Telekommunikation. Dazu kommt der Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der Krise mind. 50% des Wertes verlieren.
Ein angemessener Unternehmerlohn in Höhe von maximal 2.000,00 pro Monat ist ebenfalls Teil der Fixkosten. Herangezogen werden die Umsätze und Fixkosten zwischen 15. März und dem Ende der Covid-Maßnahmen.

Die Anträge müssen eine Darstellung der tatsächlich entstandenen Fixkosten und der tatsächlich eingetretenen Umsatzausfälle enthalten und vor Einreichung vom Steuerberater geprüft und bestätigt werden.

Anträge könne ab 15. April 2020 gestellt werden. Die Registrierung eines Antrags ist bis 31.12.2020 möglich, die Abgabe des vollständigen Antrags bis 31.8.2021.

Zur Auszahlung kommt es nach Ende des Wirtschaftsjahres und nach Einreichung der Bestätigung des Steuerberaters über den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten.

Unternehmen, die Liquiditätshilfe brauchen, sollten sich möglichst rasch mit Ihrer Hausbank in Verbindung setzen. Für alle anderen Unternehmen besteht kein akuter Handlungsbedarf, da der Zuschuss bis 31.12.2020 beantragt werden kann. Die Auszahlung erfolgt erst nach dem Ende des Wirtschaftsjahres, somit beim Großteil der Unternehmen nach dem 31.12.2020.

Wir werden Sie informieren, sobald weitere Details zur Antragstellung bekannt werden und Sie gerne bei der ab 15. April möglichen Antragstellung unterstützen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre/n Sachbearbeiter/in.

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