Begräbniskosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Bundeseinheit-lich betragen die Kosten für ein würdiges Begräbnis (inklusive Grabmal) erfahrungsge-mäß insgesamt höchstens € 10.000 (bisher € 5.000). Dabei sind das Nachlassvermögen, Versicherungsleistungen und freiwillige Kostenbeiträge des Arbeitgebers vorher in Abzug zu bringen.

Bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ist Folgen-des zu beachten: Aufzahlungen für die Sonderklasse bei Krankenhausaufenthalten sollen nur mehr dann absetzbar sein, wenn triftige medizinische Gründe vorliegen. Bei Anspruch ei-nes Behindertenabsetzbetrages können Krankheitskosten, welche als unmittelbare Folge aus einer Behinderung vorliegen, sogar ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden.

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