Bereits gekündigte Arbeitsverhältnisse, deren Kündigungsfristen in den Zeitraum der Kurzarbeit hineinreichen, dürfen noch ordnungsgemäß (ohne Auffüllpflicht) beendet werden.
Stadt und Wirtschaftskammer Wien leisten akut einen Zuschuss in Höhe von jeweils 10 Millionen EUR in den „Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien“, der eigens für Krisensituationen eingerichtet wurde. Damit stehen Wiener EPUs und Kleinstunternehmen, die durch die globale Coronavirus-Pandemie in Not geraten sind, in Summe 20 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung. Aus diesem Notlagenfonds können Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen bis zu 10 MitarbeiterInnen eine Unterstützung bei starker Betroffenheit (Umsatzrückgang > 50%) erhalten.
Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außergewöhnliche Schritte. Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen bleibt.
Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können.
Um die österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, stellen wir BMF den Unternehmen ein Formular zur Verfügung, mit dem sie alle steuerlichen Erleichterungen beantragen können.
Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus (Word)
Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus (PDF)
Dieses können sie dann anschließend entweder an